Übersicht

Ortsverein Bad Schwartau

Vergleich zum Erschütterungs- und Lärmschutz

Der Fehmarnbelttunnel darf nach Fertigstellung erst geöffnet werden, wenn auch der Erschütterungs- und Lärmschutz auf der Hinterland-Schienenanbindung gewährleistet ist! So lautet der aktuelle Vergleich des Bundesverwaltungsgerichtes, dem die Ostholsteiner Kommunen, die Betreiberfirma des Fehmarnbeltstunnels (Femern A/S) sowie das Land Schleswig-Holstein…

Termine