Es darf nicht sein, dass mit Betrug Kasse gemacht wird!

Beate Raudies: Ist es Ihnen vielleicht auch schon mal so gegangen? Bei einem Restaurantbesuch finden Sie ein qualitativ hochwertig bestücktes Büffet vor. Im Lokal sehen Sie viele leere Tische und viel Personal. Ihre Rechnung ist trotzdem unangemessen niedrig.

Beate Raudies Bild: Michael August

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Rede aus dem Landtag

TOP 60: Tätigkeitsbericht der Geldwäscheaufsicht beim Finanzministerium für den Zeitraum 09/2017 bis 03/2020 (Drs. 19/2350)

„Ist es Ihnen vielleicht auch schon mal so gegangen? Bei einem Restaurantbesuch finden Sie ein qualitativ hochwertig bestücktes Büffet vor. Im Lokal sehen Sie viele leere Tische und viel Personal. Ihre Rechnung ist trotzdem unangemessen niedrig. Kennen Sie so ein Restaurant? Es könnte sein, dass dort Geld gewaschen wird. Denn dies ist eine gängige Methode. Unter Geldwäsche versteht man das Einschleusen von illegal erwirtschafteten Vermögenswerten in den legalen Wirtschaftskreislauf, mit dem Ziel, die wahre Herkunft zu verschleiern. Um dies zu verhindern, haben sich Bund und Länder im Juni 2017 auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, mit dem die europäische Geldwäscherichtlinie umsetzt werden soll. Damit will der Gesetzgeber auch verhindern, dass Unternehmen für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden.

In Deutschland werden jährlich Milliarden an Schwarzgeld gewaschen, denn Bargeld hinterlässt nun einmal keine Spuren. Zu einem Gesamtkonzept im Kampf gegen Geldwäsche, Kriminalität und Terrorismus gehören deshalb auch Überlegungen zur Kontrolle des Bargeldverkehrs. Zur Verhinderung der Geldwäsche müssen deshalb Unternehmen in bestimmten Branchen Informationen über die Identität ihrer Vertragspartner einholen. Sie müssen ihre Geschäftsbeziehungen auf Auffälligkeiten überwachen und interne Sicherungsmaßnahmen treffen, um Anhaltspunkte für Geldwäsche zu erkennen.

Im Rahmen dieser Novellierung des Geldwäschegesetzes übernahm das Finanzministerium 2017 die Zuständigkeit für die Geldwäscheaufsicht vom Wirtschaftsministerium. Das Personal für die Geldwäscheaufsicht wurde seit 2017 von zwei auf vier Stellen verdoppelt, und nach sieben Vor-Ort-Kontrollen in 2018 konnte die Zahl in 2019 auf 69 erhöht werden. Auch die schriftlichen Prüfungen wurden von 95 in 2018 auf 142 in 2019 erhöht. Das ist gut! Denn es darf nicht sein, dass mit Betrug Kasse gemacht wird. Alle, die ihre Betriebe ehrlich führen und korrekt abrechnen, haben Nachteile gegenüber jenen Marktteilnehmern, die die Umsätze wahlweise klein rechnen, um Steuern zu sparen, oder auch Umsätze künstlich erhöhen, um Geld zu waschen. Jedes Jahr entgehen dem Staat, also uns Bürger*innen, dadurch Milliardenbeträge.

Aber, Frau Finanzministerin, ein paar wichtige Angaben fehlen noch in Ihrem Bericht. Wie viele Betriebe in SH fallen denn überhaupt unter die Regelungen des GWG – nur wenn ich die Anzahl kenne, kann ich beurteilen, ob die Arbeit Ihrer Behörde effektiv ist. In der statistischen Übersicht über die durchgeführten Prüfungen fehlt das Ergebnis: Wie viele Prüfungen erfolgten ohne Beanstandungen? Wieviele Verstöße wurden festgestellt, und mit welchen Sanktionen belegt? Für das Jahr 2019 liefert zumindest die Internetseite des Ministeriums Hinweise: Ganze sieben (7) Maßnahmen hat die Geldwäschestelle veranlasst! Die absoluten Zahlen allein helfen nur bedingt, wenn Bezugsgrößen fehlen. Die Quoten kann ich dann zur Not noch selbst ausrechnen… Positiv finde ich den risikoorientierten Prüfungsansatz und die Schwerpunktsetzung, aber weniger zielführend ist, diese in einer öffentlichen Landtagsdrucksache anzukündigen… Wenig sagt der Bericht zu den ministeriellen Aufgaben. So vermisse ich Ausführungen zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden, z.B. der Steuer- und Zollverwaltung, aber auch mit der Staatsanwaltschaft. Wie sind denn die Erfahrungen mit der FIU? Wie genau sind die Melde – und Informationsketten geregelt?

Besonders geärgert habe ich mich über die Formulierung im Teil H (Ausblick): „Die Anstrengungen müssen deshalb darauf gerichtet sein, bestehende Schlupflöcher, die Geldwäsche ermöglichen, zu schließen. Dies erfordert weitere gesetzgeberische Maßnahmen und wird in der Umsetzung auch die mit dem Vollzug des Geldwäschegesetzes betrauten Behörden vor weitere Herausforderungen stellen.“ Welche Schlupflöcher denn, Frau Ministerin? Welche Maßnahmen braucht es? Vor welchen Herausforderungen beim Gesetzesvollzug stehen wir? Hinweise dazu gibt es hoffentlich im Finanzausschuss, denn zumindest die SPD-Fraktion hat kein Problem damit, gesetzgeberisch tätig zu werden, wenn es denn nötig ist.“