Naturschutzgebiete an der Ostseeküste wirksam schützen!
Zu der von Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf beim
Bundesverkehrsministerium beantragten Befahrensregelung für
Naturschutzgebiete an der Ostseeküste und der Reaktion der
FDP-Landtagsfraktion darauf sagt die naturschutzpolitische Sprecherin
der SPD-Landtagsfraktion, Sandra Redmann:
Der Schutz der Naturschutzgebiete an der Ostseeküste vor
Beeinträchtigungen durch Boote von Wassersportlern und Anglern muss
verbessert werden. Es ist grundsätzlich eine gute Nachricht, dass
Ministerin Dr. Rumpf auf Basis eines Kompromisses mit den
Wassersportlern und Anglern eine neue Befahrensregelung beim Bund
beantragt hat. In der Sache dürfen allerdings die Ziele des
Naturschutzes nicht zu kurz kommen.
Merkwürdig dünnhäutig ist die Reaktion der FDP-Fraktion auf das
Handeln der Umweltministerin. Bevor irgendwelche Inhalte der neuen
Befahrensregelung klar sind, meckern sie rum und rügen die
Nichtbeteiligung eines Teils des Parlaments. Wahrscheinlich haben sich
CDU und FDP im Vorfeld schon für die wirtschaftlichen Interessen in den
Naturschutzgebieten zu weit aus dem Fenster gelehnt.
Wir unterstützen grundsätzlich das Vorgehen von Umweltministerin Dr.
Rumpf und werden in der anstehenden Anhörung der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung darauf achten, dass die Ziele des Naturschutzes
nicht in einem politischen Kuhhandel unter die Räder kommen. Der Schutz
für Naturschutzgebiete überall in Schleswig-Holstein sollte eine
Selbstverständlichkeit sein.
Zum UN-Tag der Biodiversität am 22. Mai 2010 sagt die
umweltpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Sandra Redmann:
Die Vereinten Nationen haben 2010 zum Internationalen Jahr
der Biologischen Vielfalt erklärt. Viele Veranstaltungen zum 22. Mai, dem
UN-Tag der Biodiversität, und im ganzen Jahr setzen einen Meilenstein für die
Erhaltung der Vielfalt des Lebens auf unserer Erde. Der Schutz der biologischen
Vielfalt hat dieselbe Dimension wie die Frage des Klimaschutzes. Daher haben
die Staats- und Regierungschefs auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung
im Jahr 2002 in Johannesburg das Ziel vereinbart, bis zum Jahr 2010 den
weltweiten Verlust an biologischer Vielfalt entscheidend zu verlangsamen.
Weltweit werden weiterhin pro Jahr rund 13 Millionen Hektar
Waldfläche vernichtet, 80 Prozent der karibischen Korallenriffe sind bereits
zerstört. Mit dem Verlust an Artenvielfalt gehen aber auch wichtige
„Dienstleistungen der Ökosysteme für menschliches Wirtschaften“ verloren.
Naturschutz ist kein Luxusthema, sondern es geht um unsere Existenz,
insbesondere im UN-Jahr der Biodiversität. Nun geht es darum, ein entschlossenes
Signal gegen den Verlust der biologischen Vielfalt zu setzen, weltweit, in
Schleswig-Holstein und auch in
Ostholstein.
In Schleswig-Holstein sind in den letzten zwei Jahrzehnten
unbestritten einzelne Arten wie Uhu, Seeadler, Kranich und Biber besser geschützt
worden. Parallel hat sich allerdings der Zustand vieler Lebensräume wie Hoch-
und Niedermoore sowie Heiden verschlechtert. Punktuelle Maßnahmen sind daher
nicht Ziel führend. Ziel aller Maßnahmen muss es sein aufzuzeigen, wie
vielfältig unsere Lebensräume und Landschaften und wie wertvoll die Leistungen
der Natur für uns Menschen, den für unser Land prägenden Tourismus und für
unsere Gesundheit sind. Ansetzen müssen wir an den Hauptverursachern für den
Rückgang der natürlichen Vielfalt: Die Landwirtschaft verändert momentan z. B.
durch den massiven Anbau von Biomasse unsere vielfältige Kulturlandschaft,
immer noch verbrauchen Verkehrswege oder Wohnungsansiedlungen unnötig viel
Fläche und zerschneiden die Landschaft.
Dem Verlust der biologischen Vielfalt entgegen zu wirken,
ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen, das uns als SPD-Fraktion sehr
wichtig ist. Durch kreative und intensive Naturschutzbildungsarbeit mit den
Naturschutzverbänden an der Spitze, deren ehrenamtliche und hauptamtliche
Arbeit unverzichtbar ist, wollen wir die Menschen in Schleswig-Holstein wieder
stärker für die Natur sensibilisieren. Mit vielen Veranstaltungen im ganzen Land werden
am 22. Mai 2010, dem UN-Tag der Biodiversität, wichtige Anstöße gegeben, das
ist ein gutes Zeichen, an dem sich möglichst viele Menschen beteiligen werden.
Zugang zur modernen Wissens- und
Informationsgesellschaft sichern
Nicht
alles, was die Landesregierung derzeit
tut, ist schlecht. Das gilt aus meiner Sicht für die Breitbandstrategie
des
Landes, die von der Landesregierung auch in unserer
Regierungsverantwortung
unterstützt und moderiert wurde. Das wird auch nicht durch den
vorliegenden „Jubelberichtsantrag“
der Regierungsfraktionen entwertet.
Der
Zugang zur modernen Wissens- und
Informationsgesellschaft ist ohne die Breitbandtechnologie nicht
vorstellbar.
Die leistungsfähige Breitbandinfrastruktur gehört wie der Zugang zu
Strom und
Wasser zur Basisinfrastruktur für
die Menschen und Unternehmen in der ganzen Welt. Während derzeit die
Grundversorgung
im Breitband von mindestens 1 Mbit/s in den meisten Städten und
Ballungsräumen
vorhanden ist, sind mindestens 300 Gemeinden überwiegend im ländlichen
Raum
Schleswig-Holsteins noch nicht ausreichend versorgt. Für private
Anbieter lohnt
sich in diesen Bereichen der Aufwand nicht, es ist daher staatliche
Aufgabe,
hier die Entwicklung in Schwung zu bringen. Wichtig ist es aber, die
„Marktspielregeln“ einzuhalten, weil sonst möglicherweise aus Sicht der
EU-Kommission eine Wettbewerbsverzerrung eintreten könnte.
Kurzfristig
soll bis Ende 2010 eine flächendeckende
Grundversorgung mit Breitbanddiensten von mindestens 1 Mbit/s für 99 %
der
Bevölkerung erreicht werden. Dies alleine ist auch angesichts der nur
gering
zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen schon ein
anspruchsvolles Ziel,
das wohl kaum zu diesem Datum zu erreichen sein wird. Die Ansprüche an
die
Übertragungsgeschwindigkeit im Breiband steigen jedoch ständig. So ist
parallel
schon das langfristige Ziel gesteckt, bis 2020 eine flächendeckende
Versorgung
mit Hochgeschwindigkeitsnetzen von mindestens 100 Mbit/s sicher zu
stellen.
Dies ist nur durch ein flächendeckendes
Glasfasernetz zu erreichen.
Wir haben
uns in unserem Fraktionsfacharbeitskreis
bereits den heute beantragten Sachstand geben lassen. Der breite und
pragmatische
Ansatz ist aus unserer Sicht richtig und verdient weiterhin der
Anerkennung für
das Engagement der kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Wirtschafts-
und Landwirtschaftsministerium.
Angesichts
der Tatsache, dass 70 % aller
Kosten bei der Verlegung von Leitungen Tiefbaukosten sind, begrüßen wir
insbesondere
die nun mögliche Landes-Förderung für
die Kommunen im ländlichen Raum mit bis zu 75 %. Zusammen mit
der Anhebung
des Förderhöchstbetrages von 200.000 auf 500.000 € und der Neudefinition
der
unterversorgten Gemeinden müssen nun schnell konkret die Maßnahmen zur
Verbesserung
der Breitbandversorgung beginnen. So können hoffentlich bald die letzten
weißen
Flecken im Versorgungsatlas, die „letzten Täler der Ahnungslosen“ auf
der Karte
Schleswig-Holstein verschwinden.
Eigentum und
Landwirtschaft erhalten Vorrang vor dem Naturschutz
Bereits bei der
ersten Lesung zum Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes wurde deutlich,
worum
es CDU und FDP geht: um
Klientelpolitik. Die Eigentümer und Naturnutzer im ländlichen Raum
sollen vom
Naturschutz freigestellt werden. Der Schutz von Natur und Umwelt als
Grundlage
für alle Menschen und für den erfolgreichen Tourismus in
Schleswig-Holstein
wird in den Hintergrund gedrängt. Das wurde versteckt hinter dem
Handlungsdruck, der durch die neuen Gesetzgebungskompetenzen zwischen
Bund und
Ländern zum 1.3.2010 entstanden ist. Geradezu zynisch klingt die
Begründung:
Mit dem Gesetzentwurf sollen die hohen Standards im Umwelt- und
Naturschutz in
Schleswig-Holstein vor den bösen Bundesbestimmungen – wie dem
Vorkaufsrecht für
den Naturschutz – gerettet werden.
Mit dem
vorliegenden Änderungsantrag verschärfen die Regierungsfraktionen diesen
negativen
Trend nun noch:
·
Mit
juristischen Klimmzügen soll nun von den verbindlichen
Bundesvorgaben, wie z.B.
dem Termin für Gehölzpflege, abgewichen werden. Unabhängig von dem damit
verfolgten Sachziel verstoßen diese Regelungen ersichtlich gegen unsere
Verfassung. Das musste der Umweltstaatssekretär in der
Ausschussbefassung
kryptisch formuliert zugeben, als er auf „andere Rechtsauffassungen“ zum
Entwurf hinwies. Abweichungsfestes Bundesrecht gilt in jedem Bundesland,
auch
in Schleswig-Holstein, das muss ein Gesetzgeber berücksichtigen und
nicht
absehbar erfolgreiche Klagen sehenden Auges eingehen.
·
Ausgleichsvorgaben zu Gunsten und im
Interesse der Landwirtschaft gehen deutlich zu Lasten des Naturschutzes.
Eine
feste 1 zu 1 Ausgleichsregelung für Eingriffe auf landwirtschaftlichen
Flächen
soll die Landwirtschaft vor Flächenkonkurrenz schützen. Derartige
Vorgaben
haben nichts mit Naturschutz zu tun, sie stehen im falschen Gesetz.
·
Die Standards
für
Nutzungen (Jagd, Fischerei,
Landwirtschaft) in Naturschutzgebieten werden unvertretbar abgesenkt.
Schon der
bisherige von uns mitgetragene Kompromiss, dass Nutzungen den Vorrang
des
Schutzgebietes wahren sollen, erreichte die Grenzen des Naturschutzes.
Nun müssen
sie lediglich nicht dem Schutzziel entgegenstehen. Das heißt ganz klar:
mehr
Jagd, mehr Fischerei und intensivere
Landwirtschaft in Naturschutzgebieten!
·
Die
Benennung von Kreisnaturschutzbeauftragen
wird ins Benehmen der Kreise gestellt – damit werden
Kreisnaturschutzbeauftragte
nun auf die rote Artenschutzliste gesetzt, denn sie sind vom Aussterben
bedroht.
·
Vor langer
Zeit widerrechtlich
errichtete Steganlagen dürfen von Behörden nie mehr beseitigt
werden können,
auch wenn diese die Natur oder Landschaft in besonderem Maße
beeinträchtigen.
Durch eine simple Streichung eines Satzes in § 36 Abs. 3 hat die
Schleswig-Holsteinischen
Schutzgemeinschaft zur Erhaltung der Seenlandschaft und der Uferregionen
e. V.
endlich ihr Ziel erreicht: einfach nur Gesetze ignorieren, am Ende
helfen CDU
und FDP schon durch Streichung in
den Gesetzen.
·
Entgegen
der Regelung im Bundesnaturschutzgesetz schafft
Schleswig-Holstein das Vorkaufsrecht
bei Flächen für den Naturschutz ab. Auch die nachgereichte Stellungnahme
des
Landkreistages und des Städteverbandes zu den Auswirkungen der
Abschaffung des
Vorkaufsrechtes blieb unbeachtet. Im Naturschutz schalten die Seh- und
Gehirnnerven in den Regierungsfraktionen einfach ab.
Wir haben einen Gegenentwurf zu dieser vorgelegten, von
Lobbyismus gesteuerten Umdeutung des Naturschutzgesetzes in ein
Landwirtschaftsgesetz vorgelegt. Wir wollen hiermit unsere
lange Zeit im
Bundesvergleich vorbildlichen Standards revitalisieren, das heißt:
·
Naturschutz
gilt für alle Menschen in Schleswig-Holstein,
auch für Eigentümerinnen und Eigentümer im ländlichen Raum, deswegen Streichung
der Privateigentumsklausel im
Naturschutz und weg mit den unnötigen Prüfvorbehalten zu vertraglichen
Regelungen. ·
Erhalt der
in ganz Deutschland notwendigen Landschaftsrahmenpläne,
damit Kopf und
Fuß im Naturschutz nicht ohne Verbindung bleiben.
·
Entlastung
in den Unteren Naturschutzbehörden durch eine Positivliste für
Eingriffe und Wegfall
von Genehmigungsfiktionen bei Anträgen zu Eingriffen in die Natur.
·
Besseren Schutz
für
wertvolle Biotope wie Knicks, sie dürfen nicht willkürlich im
Interesse
verschoben und beseitigt werden.
·
Einhaltung
der Bundesstandards
wie das Vorkaufsrecht. Bis auf Schleswig-Holstein wissen alle
Regierungen, dass
ohne Vorkaufsrecht zusammenhängende Gebiete für den Naturschutz
unmöglich
werden.
Stimmen Sie unserem
vorliegenden Antrag zu, damit aus dem Naturschutzgesetz kein
Landwirtschafts-
und Eigentumsschutzgesetz wird!
Sandra Redmann und Burghard Klinke: Gefahr für unsere
Sparkassen?
„Wir befürchten, dass durch die von CDU und FDP geplante Änderung
des Sparkassengesetzes wegen europarechtlicher Vorschriften der Einstieg
privater Institute zugelassen werden muss“, kommentiert die
SPD-Landtagsabgeordnete Sandra Redmann den Gesetzentwurf. Vor allem gebe es
Zweifel, ob die Hamburger Sparkasse (Haspa), deren Einstieg bei
öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Schleswig-Holstein durch die
Gesetzesänderung ermöglicht werden soll, als öffentlich-rechtliches Institut
anerkannt wird. Falls nicht, hätte das einen Dammbruch zur Folge und nach der
Haspa dürfte auch anderen Privaten der Erwerb von Anteilen nicht verweigert
werden, befürchtet die Abgeordnete. Dies hätte weitreichende Konsequenzen für
die öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Schleswig-Holstein, zu denen auch die Sparkasse
Holstein gehört.
Die FDP verfolge seit Jahren das Ziel, die Sparkassen zu
privatisieren. Vor einem Jahr hat sie vorgeschlagen, die Sparkassen in
Aktiengesellschaften umzuwandeln und bis zu 49,9 % privates Kapital zuzulassen.
Dazu erklärte ihr Vorsitzender Kubicki im Landtag unverblümt: „… meine Fraktion
(wird) selbstverständlich als Second-best-Lösung dem Beitritt der Haspazum
schleswig-holsteinischen Sparkassenmarkt zustimmen (…) Wir sind uns nämlich
definitiv sicher, dass dies der Einstieg in die weitere Öffnung des
Sparkassenwesens in Schleswig-Holstein sein wird.“ (Plenardebatte am
29.1.2009).
In der Großen Koalition konnte die SPD eine Privatisierung
der Sparkassen verhindern, so Redmann. „Doch nun lässt sich die CDU von der FDP
auf das politische Glatteis locken. Das Ziel der FDP ist klar: Mit dieser
Gesetzesänderung hat sie nach eigenem Bekunden eine erste Tür zur
Privatisierung geöffnet.“
Die SPD-Landtagsfraktion möchte
dagegen das 3-Säulen-Modell mit privaten Banken, Genossenschaftsinstituten und
öffentlich-rechtlichen Sparkassen wie bisher erhalten. Gerade die Sparkassen
sind für eine Versorgung der mittelständischen Wirtschaft und der Privathaushalte
in der Fläche unverzichtbar; sie stellen auch das Girokonto für jedermann
sicher. Sie verwenden ihre Ausschüttungen für das Gemeinwohl, z. B. für
Sportvereine und Kultur in den Kommunen – im Gegensatz zu Privaten, die ihren Anteilseignern
Renditen sichern müssen.
Der Vorsitzende der
SPD-Kreistagsfraktion, Burkhard Klinke, betont, dass seine Fraktion schon seit
langem diese Position vertritt und spricht sich vehement gegen eine Privatisierung
der Sparkassen aus. Redmann und Klinke: „Wir brauchen die Sparkassen und wollen
sie erhalten.“