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24. August 2011
Bereich: Umwelt

Naturschutzgebiete an der Ostseeküste wirksam schützen!

Zu der von Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf beim Bundesverkehrsministerium beantragten Befahrensregelung für Naturschutzgebiete an der Ostseeküste und der Reaktion der FDP-Landtagsfraktion darauf sagt die naturschutzpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Sandra Redmann:
 
Der Schutz der Naturschutzgebiete an der Ostseeküste vor Beeinträchtigungen durch Boote von Wassersportlern und Anglern muss verbessert werden. Es ist grundsätzlich eine gute Nachricht, dass Ministerin Dr. Rumpf auf Basis eines Kompromisses mit den Wassersportlern und Anglern eine neue Befahrensregelung beim Bund beantragt hat. In der Sache dürfen allerdings die Ziele des Naturschutzes nicht zu kurz kommen. Merkwürdig dünnhäutig ist die Reaktion der FDP-Fraktion auf das Handeln der Umweltministerin. Bevor irgendwelche Inhalte der neuen Befahrensregelung klar sind, meckern sie rum und rügen die Nichtbeteiligung eines Teils des Parlaments. Wahrscheinlich haben sich CDU und FDP im Vorfeld schon für die wirtschaftlichen Interessen in den Naturschutzgebieten zu weit aus dem Fenster gelehnt.
Wir unterstützen grundsätzlich das Vorgehen von Umweltministerin Dr. Rumpf und werden in der anstehenden Anhörung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung darauf achten, dass die Ziele des Naturschutzes nicht in einem politischen Kuhhandel unter die Räder kommen. Der Schutz für Naturschutzgebiete überall in Schleswig-Holstein sollte eine Selbstverständlichkeit sein.

Redmann, Sandra



 
Zum UN-Tag der Biodiversität am 22. Mai 2010 sagt die umweltpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Sandra Redmann: 
 
Die Vereinten Nationen haben 2010 zum Internationalen Jahr der Biologischen Vielfalt erklärt. Viele Veranstaltungen zum 22. Mai, dem UN-Tag der Biodiversität, und im ganzen Jahr setzen einen Meilenstein für die Erhaltung der Vielfalt des Lebens auf unserer Erde. Der Schutz der biologischen Vielfalt hat dieselbe Dimension wie die Frage des Klimaschutzes. Daher haben die Staats- und Regierungschefs auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2002 in Johannesburg das Ziel vereinbart, bis zum Jahr 2010 den weltweiten Verlust an biologischer Vielfalt entscheidend zu verlangsamen.  
Weltweit werden weiterhin pro Jahr rund 13 Millionen Hektar Waldfläche vernichtet, 80 Prozent der karibischen Korallenriffe sind bereits zerstört. Mit dem Verlust an Artenvielfalt gehen aber auch wichtige „Dienstleistungen der Ökosysteme für menschliches Wirtschaften“ verloren. Naturschutz ist kein Luxusthema, sondern es geht um unsere Existenz, insbesondere im UN-Jahr der Biodiversität. Nun geht es darum, ein entschlossenes Signal gegen den Verlust der biologischen Vielfalt zu setzen, weltweit, in Schleswig-Holstein  und auch in Ostholstein.   In Schleswig-Holstein sind in den letzten zwei Jahrzehnten unbestritten einzelne Arten wie Uhu, Seeadler, Kranich und Biber besser geschützt worden. Parallel hat sich allerdings der Zustand vieler Lebensräume wie Hoch- und Niedermoore sowie Heiden verschlechtert. Punktuelle Maßnahmen sind daher nicht Ziel führend. Ziel aller Maßnahmen muss es sein aufzuzeigen, wie vielfältig unsere Lebensräume und Landschaften und wie wertvoll die Leistungen der Natur für uns Menschen, den für unser Land prägenden Tourismus und für unsere Gesundheit sind. Ansetzen müssen wir an den Hauptverursachern für den Rückgang der natürlichen Vielfalt: Die Landwirtschaft verändert momentan z. B. durch den massiven Anbau von Biomasse unsere vielfältige Kulturlandschaft, immer noch verbrauchen Verkehrswege oder Wohnungsansiedlungen unnötig viel Fläche und zerschneiden die Landschaft.   Dem Verlust der biologischen Vielfalt entgegen zu wirken, ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen, das uns als SPD-Fraktion sehr wichtig ist. Durch kreative und intensive Naturschutzbildungsarbeit mit den Naturschutzverbänden an der Spitze, deren ehrenamtliche und hauptamtliche Arbeit unverzichtbar ist, wollen wir die Menschen in Schleswig-Holstein wieder stärker für die Natur sensibilisieren. Mit  vielen Veranstaltungen im ganzen Land werden am 22. Mai 2010, dem UN-Tag der Biodiversität, wichtige Anstöße gegeben, das ist ein gutes Zeichen, an dem sich möglichst viele Menschen beteiligen werden.




Zugang zur modernen Wissens- und Informationsgesellschaft sichern

Nicht alles, was die Landesregierung derzeit tut, ist schlecht. Das gilt aus meiner Sicht für die Breitbandstrategie des Landes, die von der Landesregierung auch in unserer Regierungsverantwortung unterstützt und moderiert wurde. Das wird auch nicht durch den vorliegenden „Jubelberichtsantrag“ der Regierungsfraktionen entwertet.

Der Zugang zur modernen Wissens- und Informationsgesellschaft ist ohne die Breitbandtechnologie nicht vorstellbar. Die leistungsfähige Breitbandinfrastruktur gehört wie der Zugang zu Strom und Wasser zur Basisinfrastruktur für die Menschen und Unternehmen in der ganzen Welt. Während derzeit die Grundversorgung im Breitband von mindestens 1 Mbit/s in den meisten Städten und Ballungsräumen vorhanden ist, sind mindestens 300 Gemeinden überwiegend im ländlichen Raum Schleswig-Holsteins noch nicht ausreichend versorgt. Für private Anbieter lohnt sich in diesen Bereichen der Aufwand nicht, es ist daher staatliche Aufgabe, hier die Entwicklung in Schwung zu bringen. Wichtig ist es aber, die „Marktspielregeln“ einzuhalten, weil sonst möglicherweise aus Sicht der EU-Kommission eine Wettbewerbsverzerrung eintreten könnte.   Kurzfristig soll bis Ende 2010 eine flächendeckende Grundversorgung mit Breitbanddiensten von mindestens 1 Mbit/s für 99 % der Bevölkerung erreicht werden. Dies alleine ist auch angesichts der nur gering zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen schon ein anspruchsvolles Ziel, das wohl kaum zu diesem Datum zu erreichen sein wird. Die Ansprüche an die Übertragungsgeschwindigkeit im Breiband steigen jedoch ständig. So ist parallel schon das langfristige Ziel gesteckt, bis 2020 eine flächendeckende Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsnetzen von mindestens 100 Mbit/s sicher zu stellen. Dies ist nur durch ein flächendeckendes Glasfasernetz zu erreichen. Wir haben uns in unserem Fraktionsfacharbeitskreis bereits den heute beantragten Sachstand geben lassen. Der breite und pragmatische Ansatz ist aus unserer Sicht richtig und verdient weiterhin der Anerkennung für das Engagement der kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerium. Angesichts der Tatsache, dass 70 % aller Kosten bei der Verlegung von Leitungen Tiefbaukosten sind, begrüßen wir insbesondere die nun mögliche Landes-Förderung für die Kommunen im ländlichen Raum mit bis zu 75 %. Zusammen mit der Anhebung des Förderhöchstbetrages von 200.000 auf 500.000 € und der Neudefinition der unterversorgten Gemeinden müssen nun schnell konkret die Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandversorgung beginnen. So können hoffentlich bald die letzten weißen Flecken im Versorgungsatlas, die „letzten Täler der Ahnungslosen“ auf der Karte Schleswig-Holstein verschwinden.








Eigentum und Landwirtschaft erhalten Vorrang vor dem Naturschutz


Bereits bei der ersten Lesung zum Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes wurde deutlich, worum es CDU und FDP geht: um Klientelpolitik. Die Eigentümer und Naturnutzer im ländlichen Raum sollen vom Naturschutz freigestellt werden. Der Schutz von Natur und Umwelt als Grundlage für alle Menschen und für den erfolgreichen Tourismus in Schleswig-Holstein wird in den Hintergrund gedrängt. Das wurde versteckt hinter dem Handlungsdruck, der durch die neuen Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern zum 1.3.2010 entstanden ist. Geradezu zynisch klingt die Begründung: Mit dem Gesetzentwurf sollen die hohen Standards im Umwelt- und Naturschutz in Schleswig-Holstein vor den bösen Bundesbestimmungen – wie dem Vorkaufsrecht für den Naturschutz – gerettet werden.  Mit dem vorliegenden Änderungsantrag verschärfen die Regierungsfraktionen diesen negativen Trend nun noch:
·        Mit juristischen Klimmzügen soll nun von den verbindlichen Bundesvorgaben, wie z.B. dem Termin für Gehölzpflege, abgewichen werden. Unabhängig von dem damit verfolgten Sachziel verstoßen diese Regelungen ersichtlich gegen unsere Verfassung. Das musste der Umweltstaatssekretär in der Ausschussbefassung kryptisch formuliert zugeben, als er auf „andere Rechtsauffassungen“ zum Entwurf hinwies. Abweichungsfestes Bundesrecht gilt in jedem Bundesland, auch in Schleswig-Holstein, das muss ein Gesetzgeber berücksichtigen und nicht absehbar erfolgreiche Klagen sehenden Auges eingehen.  ·        Ausgleichsvorgaben zu Gunsten und im Interesse der Landwirtschaft gehen deutlich zu Lasten des Naturschutzes. Eine feste 1 zu 1 Ausgleichsregelung für Eingriffe auf landwirtschaftlichen Flächen soll die Landwirtschaft vor Flächenkonkurrenz schützen. Derartige Vorgaben haben nichts mit Naturschutz zu tun, sie stehen im falschen Gesetz. 
·        Die Standards für Nutzungen (Jagd, Fischerei, Landwirtschaft) in Naturschutzgebieten werden unvertretbar abgesenkt. Schon der bisherige von uns mitgetragene Kompromiss, dass Nutzungen den Vorrang des Schutzgebietes wahren sollen, erreichte die Grenzen des Naturschutzes. Nun müssen sie lediglich nicht dem Schutzziel entgegenstehen. Das heißt ganz klar: mehr Jagd, mehr Fischerei und intensivere Landwirtschaft in Naturschutzgebieten! 
·        Die Benennung von Kreisnaturschutzbeauftragen wird ins Benehmen der Kreise gestellt – damit werden Kreisnaturschutzbeauftragte nun auf die rote Artenschutzliste gesetzt, denn sie sind vom Aussterben bedroht.
·        Vor langer Zeit widerrechtlich errichtete Steganlagen dürfen von Behörden nie mehr beseitigt werden können, auch wenn diese die Natur oder Landschaft in besonderem Maße beeinträchtigen. Durch eine simple Streichung eines Satzes in § 36 Abs. 3 hat die Schleswig-Holsteinischen Schutzgemeinschaft zur Erhaltung der Seenlandschaft und der Uferregionen e. V. endlich ihr Ziel erreicht: einfach nur Gesetze ignorieren, am Ende helfen CDU und FDP schon durch Streichung in den Gesetzen. 
·        Entgegen der Regelung im Bundesnaturschutzgesetz schafft Schleswig-Holstein das Vorkaufsrecht bei Flächen für den Naturschutz ab. Auch die nachgereichte Stellungnahme des Landkreistages und des Städteverbandes zu den Auswirkungen der Abschaffung des Vorkaufsrechtes blieb unbeachtet. Im Naturschutz schalten die Seh- und Gehirnnerven in den Regierungsfraktionen einfach ab. Wir haben einen Gegenentwurf zu dieser vorgelegten, von Lobbyismus gesteuerten Umdeutung des Naturschutzgesetzes in ein Landwirtschaftsgesetz vorgelegt. Wir wollen hiermit unsere lange Zeit im Bundesvergleich vorbildlichen Standards revitalisieren, das heißt: ·        Naturschutz gilt für alle Menschen in Schleswig-Holstein, auch für Eigentümerinnen und Eigentümer im ländlichen Raum, deswegen Streichung der Privateigentumsklausel im Naturschutz und weg mit den unnötigen Prüfvorbehalten zu vertraglichen Regelungen.
·        Erhalt der in ganz Deutschland notwendigen Landschaftsrahmenpläne, damit Kopf und Fuß im Naturschutz nicht ohne Verbindung bleiben.
·        Entlastung in den Unteren Naturschutzbehörden durch eine Positivliste für Eingriffe und Wegfall von Genehmigungsfiktionen bei Anträgen zu Eingriffen in die Natur.
·        Besseren Schutz für wertvolle Biotope wie Knicks, sie dürfen nicht willkürlich im Interesse verschoben und beseitigt werden.
·        Einhaltung der Bundesstandards wie das Vorkaufsrecht. Bis auf Schleswig-Holstein wissen alle Regierungen, dass ohne Vorkaufsrecht zusammenhängende Gebiete für den Naturschutz unmöglich werden. Stimmen Sie unserem vorliegenden Antrag zu, damit aus dem Naturschutzgesetz kein Landwirtschafts- und Eigentumsschutzgesetz wird!





 
Sandra Redmann und Burghard Klinke: Gefahr für unsere Sparkassen?
 

 „Wir befürchten, dass durch die von CDU und FDP geplante Änderung des Sparkassengesetzes wegen europarechtlicher Vorschriften der Einstieg privater Institute zugelassen werden muss“, kommentiert die SPD-Landtagsabgeordnete Sandra Redmann den Gesetzentwurf. Vor allem gebe es Zweifel, ob die Hamburger Sparkasse (Haspa), deren Einstieg bei öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Schleswig-Holstein durch die Gesetzesänderung ermöglicht werden soll, als öffentlich-rechtliches Institut anerkannt wird. Falls nicht, hätte das einen Dammbruch zur Folge und nach der Haspa dürfte auch anderen Privaten der Erwerb von Anteilen nicht verweigert werden, befürchtet die Abgeordnete. Dies hätte weitreichende Konsequenzen für die öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Schleswig-Holstein, zu denen auch die Sparkasse Holstein gehört.   Die FDP verfolge seit Jahren das Ziel, die Sparkassen zu privatisieren. Vor einem Jahr hat sie vorgeschlagen, die Sparkassen in Aktiengesellschaften umzuwandeln und bis zu 49,9 % privates Kapital zuzulassen. Dazu erklärte ihr Vorsitzender Kubicki im Landtag unverblümt: „… meine Fraktion (wird) selbstverständlich als Second-best-Lösung dem Beitritt der Haspa zum schleswig-holsteinischen Sparkassenmarkt zustimmen (…) Wir sind uns nämlich definitiv sicher, dass dies der Einstieg in die weitere Öffnung des Sparkassenwesens in Schleswig-Holstein sein wird.“ (Plenardebatte am 29.1.2009).   In der Großen Koalition konnte die SPD eine Privatisierung der Sparkassen verhindern, so Redmann. „Doch nun lässt sich die CDU von der FDP auf das politische Glatteis locken. Das Ziel der FDP ist klar: Mit dieser Gesetzesänderung hat sie nach eigenem Bekunden eine erste Tür zur Privatisierung geöffnet.“   Die SPD-Landtagsfraktion möchte dagegen das 3-Säulen-Modell mit privaten Banken, Genossenschaftsinstituten und öffentlich-rechtlichen Sparkassen wie bisher erhalten. Gerade die Sparkassen sind für eine Versorgung der mittelständischen Wirtschaft und der Privathaushalte in der Fläche unverzichtbar; sie stellen auch das Girokonto für jedermann sicher. Sie verwenden ihre Ausschüttungen für das Gemeinwohl, z. B. für Sportvereine und Kultur in den Kommunen – im Gegensatz zu Privaten, die ihren Anteilseignern Renditen sichern müssen.   Der Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion, Burkhard Klinke, betont, dass seine Fraktion schon seit langem diese Position vertritt und spricht sich vehement gegen eine Privatisierung der Sparkassen aus.
Redmann und Klinke: „Wir brauchen die Sparkassen und wollen sie erhalten.“