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Anträge der SPD Fraktion Bad Schwartau


SPD fordert zur Beratung des 1. Nachtragshaushalts 2009 am 24.09.09 in Bad Schwartau  Anpassung der Spielgerätesteuersatzung     Bereits in 2006 wurde von der Verwaltung die Neufassung einer Spielgerätesteuersatzung in die politische Beratung eingebracht. Mit den Stimmen von CDU und WBS wurde diese Neufassung auch verabschiedet, rückwirkend zum 1.1.1997. Im Ergebnis durfte die Stadt den Aufstellern von Spielautomaten für die Vergangenheit rund 100.000,--€ erstatten. In der Zukunft brachen die Einnahmen rund um die Hälfte ein ( statt 50.000,--€ jährlich nur noch ca. 27.000,--€). Die SPD hatte die sachliche Notwendigkeit dieser Maßnahme stets bezweifelt und dies als Steuergeschenk für Aufsteller von Geldspielgeräten bezeichnet. Selbst vor dem Hintergrund, dass die Abkehr vom Stückzahlenmaßstab für die Besteuerung und Hinwendung zur umsatzorientierten Besteuerung rechtlich notwendig war, hatte die SPD den Vorwurf erhoben, dass der festgesetzte Steuermaßstab von 6% des Umsatzes deutlich zu niedrig angesetzt war. Die Verwaltung hatte dies zurückgewiesen und den Hinweis gegeben, höhere Steuern seien rechtlich nicht durchsetzbar. In der  Berichterstattung der Verwaltung ein Jahr später zu diesem Thema wurde diese Haltung bestätigt. Die Stadt Kiel hatte zwischenzeitlich hier einen Steuersatz von 12% des Umsatzes festgesetzt. Auch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung wurde dieser Steuersatz bereits vor einiger Zeit als rechtlich legal und damit zulässig bestätigt. Die Verwaltung hat es bislang nicht für nötig erachtet, die Selbstverwaltung hiervon zu unterrichten. Es war stets Ansatz der SPD die Ausbreitung von Spielhallen in der Stadt aus sozialen Gründen, insbesondere Bekämpfung der Spielsucht einzudämmen. Vergleicht man den Steuersatz für Geldspielgeräte in Bad Schwartau mit Umlandgemeinden, wird man feststellen, dass die Solbadstadt seit 2006 durchaus als Mekka für Aufsteller von Geldspielgeräten bezeichnet werden kann. Es gibt keine Gemeinde in Schleswig-Holstein, die niedrigere Spielgerätesteuern erhebt. Aus den genannten Gründen und der angespannten Haushaltssituation der Stadt bei Beratung des 1. Nachtragshaushalts 2009 beantragt die SPD die Verwaltung zu beauftragen, hier unmittelbar eine Anpassung der Spielgerätesteuer vorzubereiten mit einem Steuersatz von mindestens 10%.   
Hans Tylinski                          
Fraktionsvorsitzender




Die SPD Fraktion stellt im Ausschuss für Soziales, Senioren, Kultur und Sport der Verwaltung folgenden Antrag: 

Die Verwaltung wird beauftragt Konzepte zu erarbeiten, nach denen in Bad Schwartau auf der Grundlage  des Pflege Weiterentwicklungsgesetzes in zusammenarbeit mit dem Kreis und den Nachbargemeinden ein qualifiziertes Beratungsangebot geschaffen werden kann.

Dem Antrag wird von allen Fraktionen einstimmig zugestimmt 

Die SPD Fraktion stellt im Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Verkehr und Umweltschutz am 30.03.2009 der Verwaltung folgenden Prüfauftrag:              1. Kann auf der Ostseite der Mühlenstraße das Parken Halbseitig auf dem Gehweg zugelassen werden?                                                                     2. Können übrige Bereiche der Mühlenstraße mit einem Halteverbot versehen werden?                                                                                                3. Kann in der Mühlenstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h angeordnet werden?

Dem Prüfauftrag wird von allen Fraktionen einstimmig zugestimmt