SPD
fordert zur Beratung des 1. Nachtragshaushalts 2009 am 24.09.09 in Bad SchwartauAnpassung der
Spielgerätesteuersatzung
Bereits
in 2006 wurde von der Verwaltung die Neufassung einer Spielgerätesteuersatzung
in die politische Beratung eingebracht. Mit den Stimmen von CDU und WBS wurde
diese Neufassung auch verabschiedet, rückwirkend zum 1.1.1997. Im Ergebnis
durfte die Stadt den Aufstellern von Spielautomaten für die Vergangenheit rund
100.000,--€ erstatten. In der Zukunft brachen die Einnahmen rund um die Hälfte
ein ( statt 50.000,--€ jährlich nur noch ca. 27.000,--€).
Die SPD
hatte die sachliche Notwendigkeit dieser Maßnahme stets bezweifelt und dies als
Steuergeschenk für Aufsteller von Geldspielgeräten bezeichnet. Selbst vor dem
Hintergrund, dass die Abkehr vom Stückzahlenmaßstab für die Besteuerung und
Hinwendung zur umsatzorientierten Besteuerung rechtlich notwendig war, hatte die
SPD den Vorwurf erhoben, dass der festgesetzte Steuermaßstab von 6% des Umsatzes
deutlich zu niedrig angesetzt war. Die Verwaltung hatte dies zurückgewiesen und
den Hinweis gegeben, höhere Steuern seien rechtlich nicht durchsetzbar. In
der Berichterstattung der
Verwaltung ein Jahr später zu diesem Thema wurde diese Haltung
bestätigt.
Die
Stadt Kiel hatte zwischenzeitlich hier einen Steuersatz von 12% des Umsatzes
festgesetzt. Auch nach höchstrichterlicher Rechtsprechung wurde dieser
Steuersatz bereits vor einiger Zeit als rechtlich legal und damit zulässig
bestätigt. Die Verwaltung hat es bislang nicht für nötig erachtet, die
Selbstverwaltung hiervon zu unterrichten.
Es war
stets Ansatz der SPD die Ausbreitung von Spielhallen in der Stadt aus sozialen
Gründen, insbesondere Bekämpfung der Spielsucht einzudämmen. Vergleicht man den
Steuersatz für Geldspielgeräte in Bad Schwartau mit Umlandgemeinden, wird man
feststellen, dass die Solbadstadt seit 2006 durchaus als Mekka für Aufsteller
von Geldspielgeräten bezeichnet werden kann. Es gibt keine Gemeinde in
Schleswig-Holstein, die niedrigere Spielgerätesteuern
erhebt.
Aus den
genannten Gründen und der angespannten Haushaltssituation der Stadt bei Beratung
des 1. Nachtragshaushalts 2009 beantragt die SPD die Verwaltung zu beauftragen,
hier unmittelbar eine Anpassung der Spielgerätesteuer vorzubereiten mit einem
Steuersatz von mindestens 10%.
Hans Tylinski Fraktionsvorsitzender
Die SPD Fraktion stellt im Ausschuss für Soziales, Senioren, Kultur und Sport der Verwaltung folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt Konzepte zu erarbeiten, nach denen in Bad Schwartau auf der Grundlage des Pflege Weiterentwicklungsgesetzes in zusammenarbeit mit dem Kreis und den Nachbargemeinden ein qualifiziertes Beratungsangebot geschaffen werden kann.
Dem Antrag wird von allen Fraktionen einstimmig zugestimmt
Die SPD Fraktion stellt im Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Verkehr und Umweltschutz am 30.03.2009 der Verwaltung folgenden Prüfauftrag: 1. Kann auf der Ostseite der Mühlenstraße das Parken Halbseitig auf dem Gehweg zugelassen werden? 2. Können übrige Bereiche der Mühlenstraße mit einem Halteverbot versehen werden? 3. Kann in der Mühlenstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h angeordnet werden?
Dem Prüfauftrag wird von allen Fraktionen einstimmig zugestimmt